Bemessungsgrundlage: Junge Unternhemen 4.000€
Bestandsunternehmen 3.000€
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000€
* Fördersatz: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%, 90% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort.
Nach der Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6 Monate-Frist eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
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